Kosten / Info zum Unterrichtsvertrag
Hier die wichtigsten Punkte:
Zur Verwendung kommen die von einem Rechtsanwalt geprüften Unterrichtsverträge des Bayerischen Tonkünstlerverbands e. V.
Das Honorar versteht sich als Jahresgebühr, das auf 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr kalkuliert ist, zahlbar zu 12 Monatsraten.
Eine Kündigung während eines laufenden Schuljahrs aus besonderen Gründen mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich. Dabei wird das Honorar mit den bis zur Beendigung des Unterrichts gehaltenen Stunden verrechnet.
Während des Schuljahrs kann jederzeit der Unterrichtsbeginn erfolgen. Auch hier werden die noch ausstehenden Unterrichtseinheiten anteilig mit dem Honorar verrechnet.
Die ersten 6-9 Unterrichtstunden sind Probestunden, nach denen der Vertrag ohne Kündigungszeit aufgehoben werden kann.
Einzelstunden ohne Vertrag möglich, Dauer 45 oder 60 Minuten.
Kostenlose Schnupperstunde, Dauer 20 Minuten
Das per Vertrag geschlossene Unterrichtsverhältnis hat nur dann pädagogischen Erfolg, wenn eine kontinuierliche Betreuung möglich ist.